Dr. Thorsten Lieb

Urteil des BVerfG zur Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

„Wir wollen klar ausschließen, dass Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an parteinahe Stiftungen fließen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, so Dr. Thorsten Lieb (FDP), stv. Ausschussvorsitzender des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht hat heute deutlich gemacht, dass das Einhalten und Einstehen für die demokratische Grundordnung und Verfassungstreue zentrale Kriterien für die Finanzierung parteinaher Stiftungen sind. Kann eine politische Stiftung diese materiell, objektiven Kriterien nicht einhalten, soll eine Förderung durch Zuschüsse nicht erfolgen.

„Wir werden nun schnell reagieren“, sagte Lieb. Das Bundesverfassungsgericht hat verfassungsrechtliche Leitplanken für ein Gesetz vorgelegt. „Mein Ziel ist es, dass wir bis zur politischen Sommerpause einen Entwurf als Diskussionsgrundlage haben“, so Lieb abschließend.