600.000 Euro für gemeinnützige Organisation „Hate Aid“ im Kampf gegen Hass im Netz
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschließt Förderung über 600.000 Euro für die Hate Aid gGmbH
Die Verbreitung von Hassrede, digitaler Gewalt und systematischer Desinformation im Netz hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Neben der Schaffung eines schützenden Rechtsrahmens, fördert die Regierung Beratungs- und Hilfeprogramme, die sich auf die psychologische und juristische Beratung von Betroffenen spezialisiert haben. Zur Stärkung dieser Maßnahmen hat der Haushaltsausschuss heute 600.000 Euro für zwei Projekte der Hate Aid gGmbH freigegeben. Die Fördersumme fließt zum einen in das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“, das u.a. eine Betroffenenberatung vorsieht, und zum anderen in Digitalisierungsmaßnahmen der Organisation.
Dr. Thorsten Lieb (FDP) hat sich im Haushaltsausschuss für die Förderung von Hate Aid eingesetzt:
„Der Kampf gegen digitale Gewalt schützt unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft im digitalen Raum und stellt eine unserer staatlichen Kernaufgaben dar. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass insbesondere Frauen durch Beleidigung, Stalking oder üble Nachrede im Netz diffamiert und eingeschüchtert werden. Mit Aufklärungsangeboten über Rechte im Netz sensibilisieren wir die Bürgerinnen und Bürger für das Thema digitale Gewalt. Durch Rechtsberatung erhalten Betroffene die notwendige Unterstützung, um sich juristisch gegen Hass im Netz zu wehren. Anlauf- und Beratungsstellen können Betroffenen in einer schwierigen Situation Orientierung und Unterstützung bieten. Die Organisation Hate Aid hat dies seit vielen Jahren zu Ihrer Mission gemacht und ist ein wichtiger Partner im Kampf gegen digitale Gewalt im Internet. Ich freue mich, dass es uns in der Ampel-Koalition gemeinsam gelungen ist, dieses wichtige Projekt zu unterstützen und das in einer Haushaltslage, die von politischer Prioritätensetzung und Konsolidierung geprägt ist.“
„Als Gesetzgeber dürfen wir hier jedoch nicht stehen bleiben. Wir müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur effektiven Strafverfolgung von Hassverbrechen im Netz verbessern. Mit dem digitalen Gewaltschutz werden wir dies in den kommenden Monaten angehen. Das Bundesjustizministerium hat im April Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt.“