Dr. Thorsten Lieb

Commercial Courts als Stärkung des Justizstandorts Deutschland

(Berlin/04.07.2024): Zur 2./3. Lesung des Justizstandort-Stärkungsgesetz erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss:

 

„Mit der Einführung von Commercial Courts stärken wir den Gerichts- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Unternehmen können internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten zukünftig auch vor staatlichen Gerichten in englischer Sprache verhandeln. Damit agiert Deutschland bei der internationalen Streitbeilegung bei staatlichen Gerichten endlich auf Augenhöhe mit Staaten wie England und den Niederlanden. Die streitenden Parteien profitieren von einem schnellen, effizienten und qualitativ hochwertigen Gerichtsverfahren.

 

Mit der Absenkung des Mindeststreitwert auf 500.000 Euro haben wir das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nochmal nachgeschärft. Damit können sich die entsprechenden Spruchkörper schnell etablieren und spezialisieren. Außerdem haben wir die Zuständigkeit der Commercial Courts auch auf Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern ihres Geschäftsleitungsorgans beziehungsweise des Aufsichtsrats erweitert.“