Dr. Thorsten Lieb

Denkmalgeschützter Höerhof in Idstein erhält 80.000 Euro Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Denkmalgeschützter Höerhof in Idstein erhält 80.000 Euro Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

(Idstein) – Tolle Nachrichten für den historischen Höerhof in Idstein. Der Haushaltsausschuss des Bundestages fördert das denkmalgeschützte Fachwerkhauses im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis mit 80.000 Euro für Instandsetzungsarbeiten seines Fachwerkbaus.

„Ich freue mich sehr, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages heute grünes Licht für die Förderung des Höerhofes in Hessen gegeben hat“, zeigt sich der Bundestagsabgeordnete Thorsten Lieb (FDP) erfreut. Diese finanzielle Unterstützung stellt eine bedeutende Investition in den Erhalt und die Restaurierung dieses wichtigen Kulturdenkmals dar“. Der Frankfurter Bundestagsabgeordnete hatte sich in den Haushaltsverhandlungen für das Projekt eingesetzt.

„Der über 400 Jahre alte Höerhof ist ein wichtiger kultureller und gastronomischer Anziehungspunkt in unserer Region. Die Förderung durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes spielt eine wesentliche Rolle bei der Sicherung und Wiederherstellung solch wertvoller Kulturgüter wie dem Höerhof“, betont Lieb.

Auch Stefan Schnitzler, von der FDP Rheingau-Taunus freut sich, über den positiven Förderbescheid aus Berlin. „Es sind erfreuliche Nachrichten für Idstein und die Besucherinnen und Besucher unserer Stadt. Der Höerhof ist mit seiner prominenten Lage am Rande der Altstadt ein wesentlicher Bestandteil unseres historischen Stadtbildes und ein kultureller Meilenstein in der Stadtentwicklung. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages sehr“.

 

Hintergrund:

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm XII unterstützt den Erhalt national bedeutsamer unbeweglicher Kulturdenkmäler. Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder sogar Privatpersonen können sich um die Fördermittel bewerben. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Substanz eines Denkmals erhalten oder restauriert wird. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit Vorgaben der Denkmalpflege stehen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet über die Auswahl der Projekte.