Dr. Thorsten Lieb

Digital-Booster für das Ausländerzentralregister: Haushaltsausschuss gibt 95 Mio. Euro frei

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute 95 Millionen Euro für den Ausbau des Ausländerzentralregisters (AZR) auf den Weg gebracht. Thorsten Lieb (FDP) hat sich als Berichterstatter für diesen Beschluss starkgemacht und betont die zentrale Bedeutung dieses Beschlusses für die Steuerung von Migration.

„Mit dem heute beschlossenen Paket zünden wir den digitalen Turbo für die Migrationsverwaltung. Der Bedarf nach neuen Fachkräften für unsere Wirtschaft und die steigende Zahl von Asylanträgen bringen die Migrationsverwaltung an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Gründe dafür sind uns bekannt. Von der Fachkräfteeinwanderung bis zu Asylverfahren müssen Antragssteller ihre Unterlagen den Behörden in Papierform vorlegen. Viele Arbeitsschritte wiederholen sich daher; die Verfahren geraten ins Stocken. Und dies bei einem bereits erheblichen Einsatz von personellen Ressourcen.

Damit ist jetzt Schluss. In den kommenden Monaten bauen wir das Ausländerzentralregister zu einer zentralen und behördenübergreifenden Plattform um. Bisher manuell ausgeführte Arbeitsabläufe werden darin automatisiert. Der Arbeitsablauf wird kompakter, übersichtlicher und schneller. Dank einer verbesserten Weboberfläche können Anträge einfacher gestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden werden spürbar entlastet.

Das AZR ist ein essentieller Bestandteil für unsere Migrationsverwaltung. Gleichzeitig ist uns als Freie Demokraten die Sensibilität der im AZR gespeichertem Daten bewusst. Deshalb haben wir bereits 2022 die Bundesregierung aufgefordert, bei der Konzeptentwicklung ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu legen. Klar definierte Zugriffsrechte, eine Dokumentation der Datenabrufe und Datensparsamkeit müssen wir gewährleisten.

Zusätzlich stärken wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit zusätzlichem Personal und investieren in die IT-Ausstattung für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen. Damit setzen wir in Regierungsverantwortung ein klares Zeichen: wir investieren in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Durch digitale Verfahren schaffen wir viel schneller Rechtsklarheit über den Aufenthaltsstatus einer Person und können dann auch zielgerichtet dort in Integration investieren, dort wo eine echte Bleibeperspektive besteht.“