Verschärfung des Mietrechts löst das Wohnraumproblem nicht
Zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Bekämpfung von Mietwucher erklärt der Rechtspolitiker und stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Thorsten Lieb (FDP):
„Der Gesetzentwurf des Bundesrates würde die Wohnungsnot weiter verschärfen, statt sie zu lösen. Eine Abschaffung der Ausnutzung als Tatbestandsmerkmal stellt Vermieterinnen und Vermieter pauschal unter Generalverdacht. Dies würde zu einem Investitionskoma auf dem deutschen Wohnungsmarkt führen. Denn die Gesetzesänderung würde große Unsicherheiten seitens Vermieterinnen und Vermieter auslösen. Dabei brauchen wir gerade diejenigen Menschen, die bereit sind, in den Wohnungsbau zu investieren und Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu vermieten. Nur durch eine Ausweitung des Wohnungsbestandes können wir die aktuelle Wohnungsnot mindern. Dazu müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen - für ein investitionsfreundliches Klima, das auch die Interessen der Wohnungsgeber im Blick behält.
Zusätzlich eignet sich der Vorschlag auch praktisch nicht. Zur Umsetzung müsste eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Nur dann wissen Vermieterinnen und Vermieter, ob sie sich rechtskonform verhalten. Diese Vergleichsmiete zu ermitteln ist jedoch mit einem großen Aufwand für die Kommunen verbunden, da nur ein Sachverständigengutachten oder ein Gericht diese verbindlich festlegen kann. Außerdem ist nicht garantiert, dass mehr Fälle festgestellt und ermittelt werden. Es gilt daher zunächst ein einheitliches System in der Verwaltungspraxis zu schaffen und bestehende Vollzugsdefizite zu beseitigen. Die Kommune Frankfurt am Main zeigt, dass § 5 WiStG auch heute schon wirksam angewandt wird.“
Zur öffentlichen Anhörung „Bekämpfung von Mietwucher“:
Der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf die Verschärfung des § 5 WiStG zur besseren Bekämpfung von Mietwuchern gefordert. Es soll auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots verzichtet werden. Stattdessen soll als Kriterium auf das geringe Angebot abgestellt werden. Die Geldstrafe soll auf 100.000 Euro erhöht werden.
Auf Antrag der Linken fand dazu am 19. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt.